document.write("<h1>Rechtsänderungen 2006 und 2007 im Arbeits- und Sozialrecht: was ist schon umgesetzt oder geplant?</h1><p><b>Für 2006: </b></p><ul><li><p>Beim Arbeitszeitgesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.12.2005 schon Fakten geschaffen und die Übergangsregelung für Tarifverträge bis 31.12.2006 verlängert. Bis dahin darf die nicht EU-konforme Regelung zum Bereitschaftsdienst (§ 25 ArbZG) weiterhin angewendet werden</p></li><li><p>Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) löst Lohnfortzahlungsgesetz ab: Ab 1.1. 2006 gilt das neue AAG. Nach neuem Recht müssen alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten an dem Umlageverfahren zum Ausgleich der Aufwendungen bei Mutterschaft (so genanntes &quot;U2-Verfahren&quot;) teilnehmen. Die Neuregelung schafft eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 des Mutterschutzgesetzes.</p></li><li><p>Mit dem Antidiskriminierungsgesetz sollen die schon überfälligen EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, fraglich ist noch, wie weit der Diskriminierungsschutz gehen soll.</p></li><li><p>Ein Forderungssicherungsgesetz soll die Schwachstellen beim Verzug und dem Eintreiben von Forderungen beheben.</p></li><li><p>Geplant ist eine Absenkung des erforderlichen Mindestkapitals im GmbH-Gesetz und auch eines grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts.</p></li><li><p>Das Rechtsdienstleistungsgesetz soll - wiederum auf Betreiben der EU - den Rechtsberatungsmarkt liberalisieren.</p></li><li><p>Das Wohnungseigentumsgesetz soll novelliert und &quot;entrümpelt&quot; werden.</p></li><li><p>Umfassend reformiert werden soll das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.</p></li><li><p>Eine Unterhaltsrechts-Reform beabsichtigt die Stärkung des Kindesunterhalts gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten</p></li><li><p>Die Patientenverfügung soll gesetzlich geregelt werden.</p></li><li><p>Das Urheberrecht soll modernisiert und an die veränderte Medienlandschaft angepasst werden.</p></li></ul><p><b>Für 2007:</b></p><ul><li><p>Im elektronischen Unternehmensregister sollen ab 2007 publikationspflichtige Daten eines Unternehmens über das Internet abrufbar sein.</p></li><li><p>Auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden alle Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Die Amtsgerichte bleiben für die Registerführung zuständig. Alle Unterlagen müssen dann elektronisch eingereicht werden. Hierfür können die Bundesländer jedoch Übergangsfristen bis Ende 2009 vorsehen. Für die Anmeldungen zur Eintragung ist weiterhin eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.</p></li><li><p>Auch die Bekanntmachung kann ab 2007 elektronisch erfolgen. Es bleibt den Ländern überlassen, ob dies übergangsweise auch in Tageszeitungen geschehen muss.</p></li><li><p>Für die Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen soll der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein.</p></li></ul>");
